Immobilienverkauf und Steuern

Wer eine Immobilie verkauft, wird früher oder später mit mehreren Problemen konfrontiert. Dazu gehören in erster Linie die Steuern. Während beim Hauskauf die Grunderwerbssteuer ins Gewicht fällt, ist dies beim Verkauf einer Immobilie die Spekulationssteuer. Doch diese kann man unter Umständen umgehen.

Die Spekulationssteuer

In Deutschland sind Privatpersonen verpflichtet, auch Gewinne, die durch Veräußerungen von Liegenschaften entstehen, zu versteuern. Das gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Ob man beim Verkauf eines Hauses oder einer Liegenschaft überhaupt diese Spekulationssteuer bezahlen muss, hängt von verschiedenen Umständen ab.

  • Wenn die Immobilie nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
  • Wenn nicht das gesamte Objekt für eigene Wohnzwecke genutzt wird.
  • Wenn eine Gütertrennung vorliegt und ein Partner seinen Teil verkaufen will.
  • Bei Entnahme der Immobilie aus einem Betriebsvermögen.

Grundsätzlich fällt die Spekulationssteuer an, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren verkauft wird. Wer danach verkauft, zahlt keine Spekulationssteuer. Auch wenn Sie eine Immobilie in den letzten drei Jahren vor dem Verkauf ununterbrochen selbst genutzt haben, können Sie die Steuer umgehen (Drei-Jahres-Frist).

Die Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die zulasten des Käufers geht. Zahlt dieser die Grunderwerbssteuer nicht, kann theoretisch jedoch auch der Verkäufer dafür herangezogen werden. Aus diesem Grund sollten Verkäufer darauf achten, dass die Grunderwerbssteuer gleich über den Notar bei der Entrichtung des Kaufpreises eingehoben wird.

Die Höhe dieser Steuer hängt sowohl vom Kaufpreis als auch von den geltenden Steuersätzen im jeweiligen Bundesland ab. In Deutschland schwankt dieser Steuersatz zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Die derzeit höchsten Steuersätze zahlt man in Thüringen, im Saarland, in Schleswig-Holstein, in Nordrhein-Westfalen und Berlin-Brandenburg. Die niedrigsten Steuersätze findet man in Bayern. Die Grunderwerbssteuer ist eine einmalig zu entrichtende Steuer und darf nicht mit der Grundsteuer verwechselt werden.

Beim Kauf- und Verkauf von Liegenschaften fallen unter anderem noch die Gebühren für den Notar an sowie die Umsatzsteuer für die Notarkosten und die Maklerkosten.